Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 07.04.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Webseite bgnextranet.cnuv.de
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 07.04.2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen
Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Bezug auf die
digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
- Dokumente, die zur Verfügung gestellt werden, sind nicht barrierefrei. Sie werden durch eine barrierearme bzw. barrierefreie Version ersetzt, sobald diese vorliegt.
- Barrierefreie Formulare (z. B. Formtexte): Derzeit können wir Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstellen. Aktuell werden verschiedene als ausfüllbare und barrierefreie Formulare umgearbeitet. Wir bemühen uns, Ihnen eine barrierefreie Version bereitzustellen.
- Für PDFs von Publikationen oder Formularen, die uns von Dritten, z. B. von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder anderen Unfallversicherungsträgern zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
- Es sind keine Audio- oder Video-Inhalte verfügbar.
- Diese Website richtet sich an einen sehr speziellen Nutzerkreis mit fachspezifischen Anliegen. Der barrierefreie Zugang zu diesen speziellen Inhalten sehen wir als unverhältnismäßige Belastung nach Art. 5 der Richtlinie 2016/2102. Eine barrierefreie Textversion einzelner Medien kann auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wenden sich Betroffene bitte an die unten angegebene E-Mail-Adresse.
- Die Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf der Website werden schrittweise gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Der Text der Webseite zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus und zur Navigation der Webseite sind noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
- Der Text der Webseite zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus und zur Navigation der Webseite sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Webseiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Automatische Abmeldung
Nach einer Zeitdauer von mehr als 8 Stunden werden Sie automatisch aus dem Extranet abgemeldet.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.04.2021 erstellt/aktualisiert.
Barriere mitteilen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie sich auch gerne per E-Mail an kommunikation@bgn.de wenden.
Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat
die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie erreichen diese unter
https://www.behindertenbeauftragte.de/DE/SchlichtungsstelleBGG/SchlichtungsstelleBGG_node.html.